Medizinrecht

Stevens und Kollegen ist in allen Bereichen des Medizinrechts gerichtlich und außergerichtlich tätig. Die Kanzlei berät in den Fragen des Arzthaftungsrechts, Berufsrechts, Arztstrafrechts, Vergütungsrechts, Vertragsarzt- und ärztlichem Vertragsrechts sowie Krankenhausrechts. Es werden Ärzte, Hebammen, Pflegekräfte und Krankenhäuser betreut. Dabei stehen stets die interessengerechte Beratung und Vertretung sowie eine rasche, wirtschaftliche Konfliktlösung im Vordergrund.

Schwerpunkte unserer medizinrechtlichen Tätigkeit sind

die Vertragsgestaltung, wie zum Beispiel die Gestaltung von Verträgen mit ärztlichem und nicht-ärztlichem Personal einschließlich Chefarztverträgen, das Outsourcing im Krankenhausbereich, die Prozessführung, wie etwa Arzthaftungsprozesse oder Vergütungsprozesse, insbesondere EBM und GOÄ, die Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren, die Tätigkeit als Zeugenbeistand, das Berufs- und Standesrecht sowie Zulassungsverfahren.